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   BVerfG, 15.12.2022 - 1 BvR 2146/22   

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https://dejure.org/2022,39785
BVerfG, 15.12.2022 - 1 BvR 2146/22 (https://dejure.org/2022,39785)
BVerfG, Entscheidung vom 15.12.2022 - 1 BvR 2146/22 (https://dejure.org/2022,39785)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Dezember 2022 - 1 BvR 2146/22 (https://dejure.org/2022,39785)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Klimaschutz, Tempolimit, Verfassungsbeschwerde, Begründungsanforderungen

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das gesetzgeberische Unterlassen der Einführung eines allgemeinen Tempolimits auf Bundesautobahnen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20a GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde bzgl gesetzgeberischen Unterlassens im Bereich der Klimagesetzgebung (hier: Normierung eines Tempolimits) mangels hinreichender Substantiierung unzulässig - Möglichkeit eines Grundrechtseingriffs nicht aufgezeigt

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend unzureichende Klimaschutzmaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland; Gesetzgeberisches Unterlassen bzgl. der Einführung eines Tempolimits im Verkehrssektor; Herstellung von Klimaneutralität bei fortschreitendem Klimawandel

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde bzgl gesetzgeberischen Unterlassens im Bereich der Klimagesetzgebung (hier: Normierung eines Tempolimits) mangels hinreichender Substantiierung unzulässig - Möglichkeit eines Grundrechtseingriffs nicht aufgezeigt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde betreffend unzureichende Klimaschutzmaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland; Gesetzgeberisches Unterlassen bzgl. der Einführung eines Tempolimits im Verkehrssektor; Herstellung von Klimaneutralität bei fortschreitendem Klimawandel

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde betreffend unzureichende Klimaschutzmaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland; Gesetzgeberisches Unterlassen bzgl. der Einführung eines Tempolimits im Verkehrssektor; Herstellung von Klimaneutralität bei fortschreitendem Klimawandel

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde bzgl gesetzgeberischen Unterlassens im Bereich der Klimagesetzgebung (hier: Normierung eines Tempolimits) mangels hinreichender Substantiierung unzulässig - Möglichkeit eines Grundrechtseingriffs nicht aufgezeigt

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das gesetzgeberische Unterlassen der Einführung eines allgemeinen Tempolimits auf Bundesautobahnen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Uns fehlen Klimaschutzmaßnahmen” - Keine Verfassungsbeschwerde "für” ein Tempolimit?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Tempolimit par ordre de Karlsruhe

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen das gesetzgeberische Unterlassen der Einführung eines ...

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen das gesetzgeberische Unterlassen der Einführung eines allgemeinen Tempolimits auf Bundesautobahnen erfolglos - Verfassungsbeschwerde mangels ausreichender Begründung unzulässig

Besprechungen u.ä.

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausgebremst - Zur gescheiterten Verfassungsbeschwerde gegen die Nichteinführung eines Tempolimits

Papierfundstellen

  • NVwZ 2023, 158
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2022 - 1 BvR 2146/22
    Zwar gewinnt das im Klimaschutzgebot des Art. 20a GG enthaltene Ziel der Herstellung von Klimaneutralität bei fortschreitendem Klimawandel in allen Abwägungsentscheidungen des Staates weiter an relativem Gewicht (vgl. BVerfGE 157, 30 ).

    Das ist denkbar, wenn sich Beschwerdeführende gegen einen Eingriff in Grundrechte wenden, weil dieser verfassungsrechtlich nur gerechtfertigt werden könnte, wenn die zugrunde liegenden Regelungen den elementaren Grundentscheidungen und allgemeinen Verfassungsgrundsätzen des Grundgesetzes entsprechen, zu denen auch das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG zählt (vgl. BVerfGE 157, 30 ).

    Sie legen insbesondere nicht substantiiert dar, dass gesetzliche Regelungen oder gesetzgeberisches Unterlassen im Verkehrssektor, hier das Fehlen eines Tempolimits, eingriffsähnliche Vorwirkung auf ihre Freiheitsgrundrechte entfalten könnten, indem sie zu einem späteren Zeitpunkt unausweichlich zu aus heutiger Sicht unverhältnismäßigen staatlichen Beschränkungen grundrechtlich geschützter Freiheit führten (vgl. dazu BVerfGE 157, 30 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Januar 2022 - 1 BvR 1565/21 u.a. -, Rn. 4, 9, 12).

  • BVerfG, 18.01.2022 - 1 BvR 1565/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden zur gesetzlichen Normierung eines

    Auszug aus BVerfG, 15.12.2022 - 1 BvR 2146/22
    Sie legen insbesondere nicht substantiiert dar, dass gesetzliche Regelungen oder gesetzgeberisches Unterlassen im Verkehrssektor, hier das Fehlen eines Tempolimits, eingriffsähnliche Vorwirkung auf ihre Freiheitsgrundrechte entfalten könnten, indem sie zu einem späteren Zeitpunkt unausweichlich zu aus heutiger Sicht unverhältnismäßigen staatlichen Beschränkungen grundrechtlich geschützter Freiheit führten (vgl. dazu BVerfGE 157, 30 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Januar 2022 - 1 BvR 1565/21 u.a. -, Rn. 4, 9, 12).

    Dafür muss sich die Verfassungsbeschwerde grundsätzlich gegen die Gesamtheit der zugelassenen Emissionen richten, weil regelmäßig nur diese, nicht aber punktuelles Tun oder Unterlassen des Staates die Reduktionlasten insgesamt unverhältnismäßig auf die Zukunft verschieben könnte (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Januar 2022 - 1 BvR 1565/21 u.a. -, Rn. 12 m.w.N.).

  • AG Konstanz, 09.02.2023 - 4 C 425/22

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Zustimmung zu einem Balkonkraftwerk

    Eine Ausnahme bei entsprechend vertieftem Vortrag ist allenfalls dann denkbar, wenn mittelbar doch ein Eingriff in Grundrechte erfolgt, richtet sich dann aber gegen den unterlassenden Gesetzgeber (s. Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 15.12.2022 zu 1 BvR 2146/22).
  • OLG München, 12.10.2023 - 32 U 936/23

    Deutsche Umwelthilfe scheitert mit Klage gegen BMW

    Weitere Verfassungsbeschwerden gegen bzw. im Zusammenhang mit Klimaschutzgesetzen wurden vom Bundesverfassungsgericht aus unterschiedlichen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. BVerfG Beschluss vom 18.01.2022 - 1 BvR 1565/21, BVerfG Beschluss vom 15.12.2022 - 1 BvR 2146/22 und BVerfG Beschluss vom 25.05.2022 - 1 BvR 188/22).

    So hat das BVerfG jeweils in Entscheidungen vom 18.01.2022 und vom 15.12.2022 in Zusammenhang mit den Anforderungen an Länderklimagesetze und dem Erfordernis eines Tempolimits ausdrücklich festgestellt, dass sich zukünftige Grundrechtseingriffe durch das derzeitige Zulassen zu hoher COÕ· Emissionen nur aus der Gesamtheit der zugelassenen Emissionen und nicht aus den in einem Sektor zugelassenen Emissionen ergeben können, weil regelmäßig nur diese, nicht aber punktuelles Tun oder Unterlassen des Staates die Reduktionslasten insgesamt unverhältnismäßig auf die Zukunft verschieben kann (BVerfG Beschluss vom 18.1.2022 - 1 BvR 1565/21 und BVerfG Beschluss vom 15.12.2022 - 1 BvR 2146/22).

  • LG Braunschweig, 14.02.2023 - 6 O 3931/21

    Kein Anspruch gegen Volkswagen auf Unterlassung des Vertriebs von PKW mit

    Entsprechend sind auch mit Beschlüssen vom 25.05.2022 (1 BvR 188/22) und 15.12.2022 (1 BvR 2146/22) zwei Verfassungsbeschwerden gegen die aktuelle Fassung des KSG nicht zur Entscheidung angenommen worden.

    Hierauf ist von Klägerseite weder im nachfolgenden Schriftsatz vom 23.12.2022 noch im Rahmen der mündlichen 25 Verhandlung nach Erörterung durch die Kammer dahingehend, dass ebenfalls von der Verfassungsgemäßheit des KSG ausgehe, dazu vorgetragen worden, dass es ­ wie mit Schriftsatz vom 13.01.2023 erstmals behauptet ­ Umstände geben soll, welche die Aktualität der nicht einmal zwei Monate alten Entscheidung des BVerfG (1 BvR 2146/22) unter Verweis auf die Entscheidung vom 18.01.2022 (1 BvR 1565/21) hierzu in Zweifel ziehen könnten.

  • LG München I, 07.02.2023 - 3 O 12581/21

    "Deutsche Umwelthilfe"

    Auch ist unter Bezugnahme auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 15.12.2022 (Az. 1 BvR 2146/22) derzeit nicht von einem rechtswidrigen Verhalten der Beklagten auszugehen, da - wie das Bundesverfassungsgericht in diesem Beschluss ausführt - nicht feststeht, dass zu den von den Klägern genannten Zeitpunkten Treibhausgasminderungen gerade im Verkehrssektor erbracht sein müssen.
  • BVerwG, 22.06.2023 - 7 A 9.22

    Keine Pflicht zur Umstellung des Betriebs einer LNG-Anbindungsleitung auf grünen

    Auf bestimmte einzelne Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele ist er von Verfassungs wegen nicht festgelegt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Dezember 2022 - 1 BvR 2146/22 - NVwZ 2023, 158 Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2023 - 1 L 51/22

    Zielrichtungen der Regelungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes des Bundes und

    D. h. auch in diesem Fall muss sich der Rechtsschutzsuchende auf ein subjektiv-öffentliches Recht stützen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 2022 - 1 BvR 1565/21 u.a. -, juris Rn. 4, 9, 12; Beschluss vom 15. Dezember 2022 - 1 BvR 2146/22 -, juris Rn. 4 f.).
  • VG Halle, 12.10.2023 - 2 A 213/21

    Rückbausicherheit PV-Anlage

    Denn das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG enthält das Ziel der Klimaneutralität, das bei fortschreitendem Klimawandel in allen Abwägungsentscheidungen des Staates weiter an relativem Gewicht gewinnt (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 15. Dezember 2022 - 1 BvR 2146/22 -, juris).
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